AGB

AGB´s

1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung für ein Angebot der HFS Fussballschule bietet der Anmeldende der Fussballschule den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2. Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der HFS Fussballschule auf der Homepage www.hfs-fussballschule.de

3. Bezahlung

3.1 Feriencamp
Mit vollständig ausgefüllter Anmeldung bei der HFS Fussballschule erhält der Kunde eine Teilnahmebestätigung sowie Rechnung per E-Mail. Die Anmeldegebühr ist daraufhin innerhalb von 10 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages ist der Teilnahmeplatz gesichert. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung.
Da die Anzahl der Kinder pro Fußballcamp begrenzt ist, kann es sein dass ein Termin bereits voll belegt ist. Sollte der gewünschte Termin schon voll belegt sein, bekommt der Kunde eine Nachricht über seine Position auf der Warteliste und wird kontaktiert, sofern ein Platz frei wird. Selbstverständlich wird erst im Falle eines Nachrückens eine Rechnung erstellt, die dann ebenfalls fristgerecht zu begleichen ist. Wird die Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht, behält sich die HFS Fussballschule vor, dass Feriencamp nicht durchzuführen. Dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten wird eine adäquate Ersatzveranstaltung angeboten, lehnt er diese ab, wird in diesem Fall die Teilnahmegebühr zurückerstattet.

Aufgrund der Dynamik in der Corona-Pandemie erfolgt im Falle einer Anordnung durch die Behörden zur Nichtdurchführbarkeit des Feriencamps eine Ausstellung eines Wertgutscheines für ein Folgecamp nach Wahl. Eine Rückzahlung ist in diesem Fall nicht möglich. Der Gutschein ist ausschließlich für ein Feriencamp einsetzbar und drei Jahre gültig.

3.2 Talentfördertraining
Das Talentfördertraining ist nur im Paket Halbjahr/Jahr buchbar. Bei Neuanmeldung wird eine einmalige Anmeldegebühr von 24,99 Euro zzgl. MwSt. fällig. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Kunde eine Terminübersicht sowie die Rechnung, diese ist im Voraus für das Halbjahr zu begleichen. Für ein einheitliches Auftreten in der Gruppe muss ein Trainingspaket der Marke Nike abgenommen werden (Professionalität).

4. Rücktritt / Stornierung

4.1 Feriencamp
Bei Nichtantritt des Kindes kann keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr
erfolgen. Sie haben in vorgenanntem Fall jedoch die Möglichkeit den Platz an
ein anderes Kind oder Geschwisterkind (max. + bzw. – 1 Jahr Altersunterschied) zu vergeben.
In Ausnahmefällen, wie Krankheit oder Unfall, durch Nachweis eines ärztlichen Attestes erhält der Teilnehmer einen Gutschein über den gezahlten Betrag, dieser kann in einem der folgenden Camps eingelöst werden.
Bei vorzeitigem Abbruch des Feriencamps durch den Teilnehmer aus gleich welchen Gründen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
Im Falle eines Rücktritts fallen Stornokosten in Höhe von 80,00 Euro an. 

4.2 Talentfördertraining
Bei vorzeitigem Austritt des Teilnehmers, aus gleich welchen Gründen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. 

5. Ablauf
Für die Dauer der Leistung der HFS Fussballschule überträgt der Kunde der HFS Fussballschule und dem für sie tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der HFS Fussballschule Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Leiter des Camps oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder Camp auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 4. gleich. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Leiter der HFS Fussballschule.

6. Haftung
Die Nutzung der Räumlichkeiten am Veranstaltungsort im Rahmen der Fussballschule erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere übernimmt die HFS Fussballschule keine Haftung für Sach- und Personenschäden, es sei denn diese sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auf dem Trainingsgelände gilt die jeweilige Platz- und Hygieneverordnung. Kurse bzw. Camps werden grundsätzlich bei allen Witterungsbedingungen durchgeführt. Bei witterungsbedingter Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer (z.B. orkanartiger Sturm oder witterungsbedingte Nichtbespielbarkeit von Plätzen etc.) oder bei sonstigen Fällen höherer Gewalt ist die HFS Fussballschule zur Absage nichtdurchführbarer Leistungen oder auch des gesamten Kurses berechtigt. Eine Haftung für die Nichterfüllung oder für Schäden aufgrund von Absagen infolge höherer Gewalt besteht seitens der HFS Fussballschule nicht.

7. Diebstahl oder Schäden
Die Teilnehmer sind für Kleidung und Eigentum selbst verantwortlich.
Die HFS Fussballschule haftet in diesen Fällen nicht.

8. Versicherungen
Der Kunde garantiert, dass von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert sind, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten. Dies betrifft das Talentfördertraining, die Feriencamps sowie anderen Veranstaltungen.

9. Medizinische Versorgung
Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde die HFS Fussballschule, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten der HFS Fussballschule durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

10. Foto- und Filmrechte
Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die HFS Fussballschule, verbreitet und veröffentlicht werden können – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen Werbung.
Es ist Zuschauern untersagt Bild-und Tonaufnahmen sowie Videoaufnahmen von den Veranstaltungen aufzunehmen. Bei Nichteinhaltung behält sich die HFS Fussballschule das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.